Flugfunksprechausbildung
Zur Ausübung des Flugfunkdienstes bei Boden- und Luftfunkstellen wird grundsätzlich ein von der Bundesnetzagentur ausgestelltes Flugfunkzeugnis benötigt. Die Berechtigung zur Ausübung des Flugfunkdienstes kann auch von den zuständigen Luftfahrtbehörden erteilt und im Luftfahrerschein unter Angabe der Art der Flugfunkberechtigung ausgewiesen werden.
Wir bieten Ihnen den Vorbereitungskurs für Ihre Flugfunkzeugnis-Prüfung (Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis) an.
- BZF I – Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sichtflugregeln
- BZF II – Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache nach Sichtflugregeln
Lehrgangsinhalte:
- Theoretischer Hintergrund der Prüfungsinhalte
- praktische Einweisung in die Phraseologie und Sprechfunkverfahren
- simulierte Prüfungsbedingungen (Praxis)
Kursbezeichnung | Kursdauer | Kurszeitraum | Ort | Preis/€ |
Flugfunksprechausbildung BZF II | 2 Tage | auf Anfrage | Gilching | 360 |
Flugfunksprechausbildung BZF I | 3 Tage | auf Anfrage | Gilching | 540 |
Prüfungsgebühren sind im Kurspreis nicht enthalten. Diese werden von der zuständigen Behörde erhoben.
Weitere Informationen zur Prüfungsanmeldung/Prüfung finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de.